Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Jedes Jahr gibt es in Deutschland über 500 Brandtote und ca. 70 aller Brandopfer verunglücken nachts in der Wohnung. Insbesondere nachts können sich Brände und Rauch unbemerkt ausbreiten. Der Geruchssinn eines Menschen ist im Schlaf nicht aktiv. Rauchwarnmelder retten Leben. Die meisten Bundesländer haben inzwischen die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen eingeführt. In Bayern gilt die Verpflichtung bereits für Neubauten. Bestandswohnung müssen bis 31.12.2017 mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden.

Rauchwarnmelder und Eigentümergemeinschaften:

Die gemeinschaftliche Anschaffung von Rauchwarnmeldern bietet auf jeden Fall günstigere Preise für jeden Miteigentümer.  Wichtig ist auch der Gesichtspunkt, dass nur bei gemeinschaftlicher Anschaffung von Rauchwarnmelder auch wirklich alle Wohnungen zuverlässig ausgestattet sind.

Rauchwarnmelder in welche Räume?

Rauchmelder gehören in Flure, die als Rettungsweg dienen und in alle Schlafräume und Kinderzimmer. Zusätzlich können Rauchmelder auch in Gästezimmern und Wohnzimmern installiert werden. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Anbringung in Küchen und Bäder ist nicht vorgeschrieben und nicht erforderlich.

Welche Rauchmelder sollten angeschafft werden?

Die Anforderungen an die Geräte sind in der DIN EN 14604 geregelt. Es sollte also bei der Anschaffung der Geräte auf diese DIN geachtet werden.

Anbringung von Rauchmeldern:

Die fachgerechte Montage und Wartung von Rauchmelder ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Hierin ist auch geregelt, wie Rauchwarnmelder in engen Fluren, Zimmern mit Galerien sowie Dachschrägen anzubringen sind. Die beste Möglichkeit der Installation ist durch geschulte Fachleute.

Rauchmelder in Mietwohnungen?

In vermieteten Wohnungen ist die Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern immer Sache des Vermieters. Mieter sollten deshalb keine selbst gekauften Geräte installieren.

Weiterführende Links zu dem Thema:

www.minol.de
www.stmi.bayern.de
www.techem.de
www.ista.de